
Dezember-Ausgabe
Wichtiger Hinweis zur Gehaltsüberweisung vor den Weihnachtsferien
Um sicherzustellen, dass die Gehaltszahlungen Ihrer Praxismitarbeiter vor den Weihnachtsferien erfolgen, empfehlen wir, diese bis spätestens 22.12.2025 auszulösen.
Für den Fall, dass es bei den Zahlungen zu Problemen kommt, insbesondere im Zusammenhang mit den derzeit noch vereinzelt auftretenden Störungen zwischen DATEV Unternehmen online und der apoBank, bieten wir Ihnen bis zum 22.12.2025 weiterhin unsere Unterstützung an.
Ab dem 23. Dezember 2025 genießen wir unseren wohlverdienten Weihnachtsurlaub.
Das gesamte Team von STEUERrat wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen erfolgreichen sowie gesunden Start ins neue Jahr!